In der Vorbereitungsphase des Aufbaues einer zentral geleiteten Volkswirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone wurden auch Betriebe der Glashütter Uhrenindustrie der Regie der dazu 1948 neu gebildeten Verwaltungsorganisation „VVB Mechanik Dresden“ als eigenständige Betriebe zugeordnet.
Voraussetzung dafür war allerding eine vorherige Enteignung des
betreffenden Betriebes.
Im Befehl Nr. 64 der SMAD von 17.4.1948 über die Beendigung der Sequesterverfahren in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands waren, nach dem damals gültigen Besatzungsrecht, die Voraussetzungen für eine Enteignung von Privatbetrieben, G.m.b.H, Aktiengesellschaften u.a. festgelegt.
Eine weitere Grundlage dafür war der am 30.06.1946 im Land Sachsen durchgeführte Volksentscheid.
Die vormalige Firma „Gössel & Aasland“ Glashütte, die feinmechanische Produkte herstellte, gehörte offensichtlich zu den Firmen, die von diesen Maßnamen bereits vor 1948 betroffen und zum "VEB Feintechnik Glashütte Sa." umgewandelt worden waren.
Daraus kann geschlussfolgert werden, dass sie, zumindest teilweise, von 1940-1945 in die Kriegsproduktion einbezogen war.
Das wichtigste Erzeugnis aus der Nachkriegszeit war eine in modifizierter Form bis 1970, gefertigte Schiffswanduhr mit 8-Tagewerk.
Das sicherlich bekannteste Produkt der ehemaligen Firma Gössel & Aasland Glashütte war vermutlich diese Schiffsuhr, die der ab 1948 umbenannte und dann der VVB Mechanik Dresden zugeordnete Volkseigene Betrieb "Feintechnik VEB Glashütte Sa." gefertigt hatte.
Es ist zu vermuten, dass zwischen 1945 und 1948 Uhren dieses Typs als Reparationsleistung an die Sowjetunion geliefert worden sind. Nach Aussagen von Zeitzeugen sollen diese Werke auch in der 1. Moskauer Uhrenfabrik nach 1948 für die Sowjetische Marine gefertigt worden sein. Der Betrieb Feintechnik mit seinem Produktionsprogramm wurde neben anderen Betrieben 1951 mit Gründung der Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) in diesen integriert. Die Produktion dieser Schiffsuhren wurde von der GUB, anfänglich kaum verändert, übernommen, wie eine baugleiche Schiffsuhr mit der Werknummer 3300 und GUB Zifferblatt belegt.
Das mechanische, schlingersichere 8-Tage Federzugwerk mit einem Werkdurchmesser von 108 mm, einer Bauhöhe von 40 mm, Schweizer Ankerhemmung und antimagnetischer Flachspirale, ist in der Basisausführung mit 11 Steinen ausgestattet. Die Genauigkeit beträgt ± 1 min./Tag und lässt sich über einen Schieber auf der Zifferblattseite regulieren. Das Gewicht des Werkes beträgt in der runden Ausführung 1700 Gramm. Bei einer nicht bekannten Anzahl dieser Schiffsuhren, die sehr wahrscheinlich in den Funkkabinen der Schiffe installiert waren, wurden auf die Zifferblätter Funksperrzeiten aufgedruckt.
Bekannte Zeiten sind:
03 Uhr bis 03 Uhr 45
09 Uhr bis 09 Uhr 45
15 Uhr bis 15 Uhr 45
21 Uhr bis 21 Uhr 45
Weitere Informationen zur Firma Gössel & Aasland können Sie >> hier <<
Der Volkseigene Betrieb Mechanik Feintechnik Glashütte gehörte, wie auch z.B. die Firmen Mechanik Lange & Söhne, Precis, Liwos und Estler zu den Betrieben, die in dem am 01.07.1951 von der VVB Mechanik Dresden neu gegründeten VEB Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) mit der Übername des Fertigungsprogrammes integiert wurden.
Die in der Anfangszeit der GUB fast unverändert gefertigten, materialintensiven, runden Werke wurden relativ rasch einer Materialeinsparung bei dem verwendeten Messing unterzogen und dann in dreieckiger Form, weniger materialintensiv mit der später eingeführten Bezeichung Kaliber 404 von den GUB bis 1970 in den verschiedensten Gehäusen und Zifferblattvarianten auch zu zivilen Zwecken weiter gefertigt. Die Produktion der Werkausführung mit Kontaktauslösern zur optischen und/oder akustischen Anzeige der Funksperrzeiten wurde 1963 eingstellt.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen entsprechend ergänzt.