Am 1. November 1906 ist im Handelsregister Blatt 158 „die offene Handelsgesellschaft in Firma Nomos-Uhr-Gesellschaft Guido Müller & Co. in Glashütte, und als deren Gesellschafter Clemens Guido Müller und Karl Nierbauer, beide in Dresden, eingetragen worden.“
Als Geschäftszweck war die Herstellung und der Vertrieb von Uhren angegeben.
Die Schweizer Firma "Rhetia Watch Co." Guy & Cie in Chaux-de-Fonds verkauft und liefert die Uhren ihrer Marke "Rheti" unter dem Namen "Nomos" an die "NOMOS-UHR GESELLSCHAFT GUIDO MÜLLER & Co. GLASHÜTTE i/S"
Obwohl eindeutig Belegt ist, dass die Uhren der Gesellschaft mit Glashütter Uhren nichts zu tun hatten, sollte diese Seite zwecks Aufklärung der gelegentlich in dieser Frage noch auftretender Irrtümer, auf der Webseite www.glashuetteuhren.de, verbleiben
Diese zwischen 1907 und 1910 gefertigte 16-steinige Damentaschenuhr mit Breguetspirale und werkseitig geschraubten Chatons hat für diese Kalibergröße (32 mm) eine recht seltene Rücker-Feinregulierung. Sie wurde in ein zu dieser Zeit sehr modernes Niello bez.. Tula-Silbergehäuse eingeschalt und später, durchaus nicht ungewöhnlich, zu einer Armbanduhr umfunktioniert. Die "Nomos-Uhr-Gesellschaft Guido Müller & Co. in Glashütte" liess ihre Uhren in Chaux-de-Fonds in der der Schweiz fertigen. Ob, inwieweit und in welchem Umfang überhaupt Arbeiten an den Uhren in Glashütte erfolgten, ist derzeit nicht bekannt. Die modernen, weitgehend industriell gefertigten Modelle konnten so wesentlich preiswerter hergestellt werden, als das mit der herkömmlichen auf dem Glashütter Verlagssystem basierenden, traditionell handwerklichen Fertigung der Glashütter Uhrenfabriken möglich war. Die mehr auf Zweckmäßigkeit als auf höchste Präzision ausgerichtete Modellstrategie der Firma Nomos veranlasste die Firma "A. Lange & Söhne" zu einer Klage gegen die Firma Nomos. In der Hauptsache ging es darum der Firma Nomos nicht zu gestatten ihre Uhren als "Glashütte Uhren" zu bezeichnen, mit "Neues System Glashütte" zu signieren und damit zu werben. Die gerichtliche Auseinandersetzung endete am 10. Mai 1910 mit einem Vergleich, in dessen Ergebnis sich Nomos aus Glashütte zurückzog.
Die Firma vertrieb von Glashütte aus eingeführte Schweizer Taschenuhren der Firma Rhetia Watch & Co., in Chaux de Fonds.
Auf den Zifferblättern war sowohl der Markennahme „Nomos“ als auch die Ortsbezeichnung „Glashütte“ aufgebracht. Auf der Cuvette, dem Staubdeckel der Taschenuhr, war die Bezeichnung „Neues System Glashütte, Nomos Glashütte“ eingraviert.
NOMOS - Beschriftung des Gehäusedeckesl & Werkausführung
"Neues System Glashütte"
Da diese Uhren beim Käufer den Eindruck erweckten, dass es sich dabei um eine in Glashütte handwerklich hergestellte, hochqualitative Taschenuhr handeln würde, die noch dazu für weniger als die Hälfte des Preises, was normalerweise eine Glashütter Uhr kostete, zu bekommen war, war ein Rechtstreit mit den alt eingesessenen renommierten Firmen A. Lange & Söhne, J. Assmann und Dürrstein & Comp. absehbar.
Im März 1908 wurde dann auch wegen Verstoßes gegen §16 des Warenzeichengesetzes und § 4 des Wettbewerbsgesetzes Strafanzeige beim Königlichen Landgericht Dresden gestellt. Antragsteller waren, vertreten durch ihren Anwalt, Kommerzienrat Friedrich Emil Lange, Adolf Otto Lange, beide in Glashütte und Inhaber der Firma A. Lange & Söhne, Paul Assmann, Georg Heinrich, beide in Glashütte, als Inhaber der Firma J. Assmann und Frau Lina Dürrstein in Dresden, Inhaber der Firma Dürrstein & Comp, mit dem Hauptsitz in Dresden-A., Waisenhausstraße 27 und der Zweigniederlassung Glashütter Uhrenfabrik Union Dürrstein & Comp. in Glashütte.
Gegen die Folgen dieser Strafanzeige wehrte sich die Nomos-Uhr-Gesellschaft indem sie vorbrachte, dass keine der renommierten Glashütter Uhrenhersteller ohne Importe von Uhrenteilen oder Komponenten aus der Schweiz auskam und es damit auch keine „rein“ Glashütter Taschenuhr gäbe.
Nach den vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es dann in der Folge auf Antrag der Nomos-Uhr-Gesellschaft am 27.12.1910 zu Vergleichsverhandlungen, die am 10.05.1910 mit dem Abschluss eines Vergleiches endeten.
Da Nomos sich verpflichtet hatte bei den von ihnen vertriebenen Uhren nicht mehr den Anschein zu erwecken, dass sie in Glashütte hergestellt worden wären, war ein entscheidender Wettbewerbsvorteil und die damit verbundene Gewinnerwartung hinfällig.
Damit endet 1910 die Glashütter Geschichte der Nomos-Uhr-Gesellschaft Guido Müller & Co.
siehe dazu auch "Glashütte Regel"
Einen weiteren ausführlichen Beitrag mit weiteren interessanten Details dazu finden Sie hier.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen entsprechend ergänzt.