Die Vorgeschichte
Union Horlogére Gesellschaft vereinigter Schweizer und Glashütter Uhrenfabrikanten
Am 18. August 1886 wird in Winterthur unter dem Namen Schweizerische Uhrmacher-Genossenschaft eine Genossenschaft von Uhrmachern gegründet, deren Ziel es ist, ihren Mitgliedern durch Benutzung der gleichen Bezugsquelle und damit größeren Bestellmengen Kostenvorteile zu verschaffen. Nach einer Änderung der Statuten im Jahr 1889 verlegt die Genossenschaft 1890 ihren Sitz nach Biel. Am 24. Mai 1896 wird das Statut erneut verändert. In dem hinzugefügten §30 heißt es: "Die Genossenschaft kann Filialen (Zweig-Niederlassungen) errichten. Über die Zweckmäßigkeit der Errichtung solcher Filialen entscheidet die Generalversammlung. Die Errichtung von Agenturen ist Sache des Vorstandes."
Am 4. Juli 1901 berichtet das Schweizerische Handelsblatt Folgendes: "1901 1. Juli Die Genossenschaft unter der Firma Schweizerische Uhrenmachergenossenschaft (Association horlogère suisse) in Biel (S.H.A.B. Nr. 55 vom 16. Juni 1896 hat in ihrer Generalversammlung vom 9. Juni 1901 beschlossen von nun an folgende Firma zu führen: "Union horlogère", "Schweizerische Uhrenmacher Genossenschaft", "Association horlogère suisse".
Daraus ergibt sich aus Sicht der Deutschen Uhrmacher, dass das Auftreten dieser Genossenschaft unter dem Namen
"Union Horlogére Gesellschaft vereinigter Schweizer und Glashütter Uhrenfabrikanten"
vor allem in Deutschland, aber auch darüber hinaus, unberechtigt ist und den Deutschen Uhrmachern, die nicht Mitglied dieser Genossenschaft sind, zum Schaden gereicht.
Der massive Druck des Vorsitzenden des Deutschen Uhrmacherbundes, Karl Marfels, und einer Reihe von Mitgliedern sowie der Firma A. Lange & Söhne zeigt zum Ende des Jahres 1903 bei der Firma J. Assmann Wirkung. Im Jahr 1904, dem 50. Jahr des Bestehens der Firma J. Assmann, deren Geschicke zu dieser Zeit schon maßgeblich vom Teilhaber Georg Heinrich bestimmt wurden, wird die Kündigung der einzigen Glashütter Firma, die Mitglied der Union horlogère war, wirksam.
Bei dieser Geschäftspost wir deutlich, wie viel Wert man, im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts, von seiten der Union Horlogére darauflegte, den Eindruck zu erwecken, dass man aufs Engste mit Glashütte und seiner Präzisionsuhrenfertigung man verbunden war.
Um den Namen "Glashütte" in ihrem Firmennamen nicht zu verlieren und ihre Uhrenwerbung mit der Glashütter Qualität aufrecht zu erhalten, kauft die Union horlogère 1904 über die Berliner Investoren, Gebrüder Loeske in Glashütte ein Grundstück und errichtete mit der „Präzisions-Uhren-Fabrik Akt. Ges. Glashütter i. Sa.“ ihre erste eigene Fertigungsstätte. Es war die erste Uhrenfabrik, die sich nicht auf die Produkte des Glashütter Verlagssystems stützte. Die Uhren entsprachen zwar Glashütter Qualitätsmaßstäben, hatten aber nicht die bis dahin für Glashütter Taschenuhren typische Glashütter Hemmung.
Bei dem Kaliber der hier gezeigte Uhr aus dem Jahr 1905 handelt es sich um das in dem Artikel der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Nr. 8 aus dem Jahr 1905 genannte und für die Union Horlogere geschützte "Alpina" Werk.
Wieviel Wert die Union Horlogère trotz des Austritts des einzigen Glashütter Herstellers, der Firma J. Assmann auf den Namen "Glashütte" legte, wurde auch mit dem Eintrag im Furniturenkatalog der Firma Georg Jacob Leipzig 1905 deutlich.
Zu diesem Zeitpunkt war die Uhr noch ein rein Schweizer Produkt.
Nach dem formellen Ausscheiden der Firma J. Assmann zu Beginn des Jahres 1904 aus der Union Horlogère dauerte es dann noch weitere vier Jahre, bis die Union Horlogère in einer eigenen Fabrik in Glashütte das nach wie vor in der Schweiz gefertigte Rohwerk ihres Alpina Kalibers mit einer Glashütter Hemmung ausstattet und damit das Chronometer Alpina kreiert.
Hiermit war der Grundstein für eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung gelegt, die vor allem von der Firma A. Lange & Söhne zu der Frage "Welche Kriterien sind zu erfüllen, wenn man eine Uhr als Glashütter Präzisionsuhr bezeichnen will und was macht diese Uhr dazu?" geführt wurden.
Ein zu Beginn des ersten Weltkrieges von der Firma A. Lange & Söhne vor Gericht abgeschlossener gerichtlicher Vergleich verhinderte die endgültige Klärung dieser Frage. Ob ein Brief des Teilhabers der Firma J. Assmann, Georg Heinrich, an die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde der Grund dafür war ist, bisher eine noch offene Frage.
In dem Brief deffiniert Georg Heinrich, ein ehemaliger leitender Angestellter der Firma Lange, eine neue und moderne Auffassung, was eine Glashütter Präzisionsuhr ausmacht und verweisst auch darauf, dass die Firma Lange in nicht unerheblichem Umfang Schweizer Teile für einen Teil ihrer Uhren benötigt und verbaut.
Aus dieser Auseinandersetzung mit der Firma A. Lange & Söhne, entsteht später die sogenannte "Glashütte Regel", nach der auch heute noch bestimmt wird, was sich eine Glashütter Uhr nennen darf.
Firmensitz: Glashütte, Altenberger Strasse 18
Die 1886 in der Schweiz gegründete „Schweizerische Uhrmacher-Corporation“, die 1900 in „Union Horlogère“ umbenannt wurde und auch eine Niederlassung in Berlin und Frankfurt hatte, gründete 1909 in Glashütte die „Präcisions-Uhrenfabrik Alpina Glashütte G. m. b. H.“. Verbindungen nach Glashütte gab es bereits ausgangs des 18. Jahhunderts, mit der alteingesessenen Glashütter Firma „J. Assmann“. Die Firma „J. Assmann“ war bis 1904 Mitglied der „Union Horlogère“ und fertigte während dieser Zeit neben Taschenuhren auf der Basis Schweizer Rohwerke der Firma „Le Coultre“ auch herkömmliche Glashütter Taschenuhren mit der Signatur der Union Horlogèr.
Um den Absatzmarkt zu erweitern, wollte man sich auch im Präzisionsuhrensektor etablieren. Namhafte Schweizer Uhrenhersteller waren an der „Union Horlogère“ nicht beteiligt und insofern bot sich Glashütte als etablierter Standort für den Präzisionsuhrenbau geradezu an.
M u r e n s t o c k
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0
Die „Union Horlogère“ hatte nun neben den Fertigungsstandorten Genf, Biel, und Besançon für Uhren des mittleren Preis-segmentes in Glashütte eine Produktionsstätte für den Präzisionsuhrenbau. Die Werke der Alpina waren importierte Schweizer Rohwerke, die u.a. mit Glashütter Gangteilen und einer Rücker-Feinregulierung ausgestattet wurden. Die erste Alpina Taschenuhr mit Glashütter Ankerhemmung die Chronometer-anforderungen erfüllte wurde 1912 gefertigt. 1913 kam ein 21’’ Chronometer für die Deutsche Marine hinzu.
Vermutlich war der kaufmännische Erfolg der Firma für die Firma "A. Lange & Söhne" Anlass einen Prozess wegen der Verwendung des Namens „Glashütte“ für die Uhren der Präcisions-Uhrenfabrik Alpina anzu- strengen (siehe dazu Glashütte Regel). Nach Beginn des 1. Weltkrieges wurde der Prozess ohne Urteil 1915 eingestellt. Die durch den 1. Weltkrieg bedingten Restriktionen im Waren- und Geldverkehr zwischen der neutralen Schweiz und Deutschland schwächten das junge Unternehmen erheblich. Die 1917 ebenfalls kriegs- bedingt erfolgte Aufspaltung der "Union Horlogère" in die Alpina Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft G.m.b.H in Berlin für Deutschland und die Union Horlogère SA in Biel für die Schweiz schwächten das Unternehmen zusätzlich. Da die Nachfrage nach den Uhren der Präcisions-Uhrenfabrik Alpina Glashütte G. m. b. H. nach Kriegsende immer mehr zurückging, wurde die Firma 1922 geschlossen.
Am 17. Juli 1922 ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Lauenstein eingetragen: Firma Glashütter Präzisions-Uhrenfabrik "Alpina" Union Horlogère Glashütte Sa. G.m.b.H. ist aufgelöst.
Die Schweizer Uhrenmarke Alpina bestand aber weiter.
1922
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen entsprechend ergänzt.