Die „Uhren-Fabrikation Otto Estler Glashütte Sa.“ stützte ihre Taschenuhrfertigung auf gute Schweizer Rohwerke.
Zur Aufwertung diese Rohwerke wurden sie mit Glashütter Hemmungspartien ausgestattet und auch die Gestellteile fein vollendet.
Nach der sogenannten "Glashütter Regel" sollten sich nur solche Uhren mit der Herkunftsbezeichnung "Glashütte Uhr" schmücken dürfen, bei denen der überwiegende Teil der Wertschöpfung in Glashütte realisiert wird. Aus diesem Grunde wurden Gestellteile oft per Hand aufwendig, fein vollendet, eine komplette Glashütter Gangpartie und angelassene Schrauben verwendet. Die Aufzugsräder erhielten außerdem den typischen Glashütter Sonnenschliff.
Mit der Aufhebung der Schweizer Exportsperre 1924 wäre es, unabhängig vom Tod des Firmeninhabers 1924, aber aufrund der manufakturmäßigen Fertigung kleiner Serien, fast unmöglich geworden, preislich mit den Schweizer Großserienprodukten zu konkurieren.
Die 20-jährige Garantie, die in der goulochierten Cuvette des Gehäuses eingeprägt ist, deutet auf eine 14-karätige (585er) Goldauflagestärke von 40 Mikron hin.
Ob die Firma Estler grundsätzlich Wert auf Nummerngleichheit von Werk und Gehäuse gelegt hat, ist bisher nicht bekannt. Da die Werknummern bei den verschiedenen Herstellern nicht mit 1, sondern in der Regel mit vier-, fünf- oder gar sechstelligen Zahlen begannen, kann hier mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer sehr frühen Uhr ausgegangen werden.
Nach dem Tod des Inhabers im Jahre 1924 wurde diese Glashütter Firma wieder aufgegeben.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen entsprechend ergänzt.