Unter der nebenstehenden Schutzmarke gründete der Geschäftsführer die in eine GmbH umgewandelten Firma Raimund Marschner, Dresden - A. in Glashütte, die "Ramar Präzi-sionsuhren G.m.b.H.".
Diese Fabrik war mit dem Ziel gegründet worden in Glashütte Einsteckwerke und Einsteck-weckerwerke zu fertigen. [1] Ob und in welchem Umfang dieses Vorhaben realisiert wurde, ist Gegenstand weiterer Recherchen.
1922
1923
Patentierte Schräguhr der Glashütter Uhrenfabrik "RAMAR"
1923 gündete der Dresdner Kaufmann Raimund Marschner in Glashütte die "RAMAR" Glashütter Präzisionsuhrenfabrik G.m.b.H. Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung und der Vertrieb von Uhren aller Art. Bei der hier vorgestellten Uhr handelt es sich um eine unter der Gebrauchsmuster-Eintragung in Klasse 83a., mit der Nummer 818352
patentierte in Glashütte gefertigte Schreibtisch-Schräguhr. Die hier gezeigte Uhr wurde damals nach England exportiert und ist eines der sehr seltenen noch erhaltenen Exemplare dieser
Firma.
Marmor-Tischuhr der Firma "RAMAR" Glashütte
Die 1923 vom Kaufmann Raimund Marschner gegründete Uhrenfabrik „RAMAR“ Glashütter Präzisionsuhrenfabrik G. m. b. H. fertigte mit zugekauften Uhrwerken u. a. verschiedene Tischuhren. Bei der hier gezeigten Tischuhr in einem schweren Marmorgehäuse handelt es sich um ein Modell, welches 1924 neben einem Modellkatalog zum Beispiel auch überregional in der Fachzeitschrift „Die Uhrmacherkunst“ beworben wurde. Die genaue Herkunft des Werkes konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden.
Geschäftspost der Firma "Ramar" vom 22. November 1923 an den Uhrmachermeister Paul Säuberlich in Löbau, Zittauer Str. 11
1924
1925
1928
[1] Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr. 45 vom 10. Nov. 1923 S.568
[2] Die Uhrmacher-Woche vom 07. Mai 1923 S.242
[3] Die Uhrmacher-Woche Nr.45 vom 09. Nov. 1923 S.516
[4] Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr. 12 vom 22. März 1924 S.167/168
[5] Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr. 41 vom 11. Okt. 1924 S.665
[6] Die Uhrmacher-Woche Nr.17 vom 25. April 1925 S.291
[7] Die Uhrmacher-Woche Nr.07 vom 11. Febr. 1928 S.109
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.