Dr. Ernst Kurtz, der Vorstand der beiden Aktiengesellschaften UROFA und UFAG, führt seine Lehrlinge in Reih und Glied zur Demonstration anlässlich des Tages der nationalen Arbeit 1936.
Zum Tagesablauf gehörte auch der tägliche Frühsport
Die Chronik der UROF-Stifte
Die Anfang der 1930er Jahre aufstrebende Armbanduhrindustrie benötigte dringend gut ausgebildete Fachkräfte, die seit Jahren in Glashütte nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung standen. Aus diesem Grunde entschloss sich die Betriebsleitung der beiden Aktiengesellschaften Uhrenfabrik und Uhren-Rohwerkefabrik Glashütte eine eigene Ausbildungsstätte für Uhrmacher, Feinmechaniker und Werkzeugmacher einzurichten. Da in Glashütte nicht genügend Jugendliche dafür zu gewinnen waren, musste auf auswertige Interessenten zurückgegriffen werden. Dazu war die Einrichtung eines Lehrlingswohnheimes erforderlich. Mit 14 Lehrlingen, die bald im „Volksmund“ die „UROFA-Stifte“ genannt wurden, begann 1934 der erste Jahrgang mit der Lehrausbildung. In den darauffolgenden Jahren stieg die Zahl bis auf 40 Auszubildende an. Die Lehrzeit dauerte vier Jahre und umfasste neben einer Grundausbildung, das Durchlaufen aller Fertigungsabteilungen und die Teilnahme am theoretischen Unterricht der Deutschen Uhrmacherschule Glashütte. Damit wurde der eigene Facharbeiternachwuchs bis 1945 nachhaltig gesichert.
Mit der hier vorliegenden in Schweinsleder gebundenen und auf Büttenpapier handgeschriebenen und bebilderten Chronik, die 1934 beginnt und bis in das Kriegsjahr 1942 weitergeführt wurde, konnte ein einmaliges Zeitdokument im Original erhalten und gesichert werden. Die Chronik gibt über fast ein Jahrzehnt einen authentischen Einblick in das Leben der Auszubildenden in der Zeit des Nationalsozialismus.
Um einen kleinen Einblick in den Tagesablauf der Auszubildenden zu geben, sei hier kurz aus den Erinnerungen von Roland Irrgang zitiert: „5h Wecken, 6.15h Arbeitsbeginn, Pause von 9-9.30h, Mittag von 12-13h und Arbeitsende um 18h; Samstags um 13h. Nachtruhe ab 22h. Wöchentliche Arbeitszeit somit 58 Std.! Da aber nur 48 Std. erlaubt waren, wurden die „überzähligen“ Stunden auf dem Instrument geübt und als Freizeit ausgewiesen. Der Ehrgeiz eines jeden war, nach entsprechender Reife auf dem Instrument, in das Firmen-Orchester aufgenommen zu werden.“
Bereits in den Lehrverträgen, die von den Eltern des Auszubildenden unterschrieben werden mussten, wurde festgelegt, dass und welches Instrument der Lehrling zu erlernen hatte. [2]
[1] Helmut Klemmer, Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 2/1980 S. 60
[2] Klaus Pöhlmann,Reinhard Reichel; Klassik Uhren 3/2006 S.40
[3] Müglitztal- und Geising-Bote; Beilage zu Nr.88 vom 24.Juli 1943
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.