Da immer mal wieder recht interessante Glashütter Taschenuhren und Werke in Auktionen und auf den elektronischen Märkten auftauchen, die auf dem Zifferblatt und der ¾ Platine keine, beziehungsweise eine Signatur und Werknummer aufweisen, die nicht unmittelbar einen Aufschluss über den Hersteller geben, soll mit diesem Beitrag einmal der Frage nachgegangen werden, welche Möglichkeiten einer sachgerechten Zuordnung dieser Objekte zu einem bestimmten Hersteller anhand spezieller Merkmale ansonsten noch gegeben sind.
Als erstes sollen Uhren betrachtet werden, die nach der vollen Ausprägung des Glashütter Taschenuhrkalibers mit ¾ Platine und Glashütter Ankergang Mitte der 1860er Jahre bis etwa Mitte der 1870er Jahre gefertigt wurden. In dieser Zeit wurden Taschenuhren von den Firmen A. Lange & Cie. (ab 1868 A. Lange & Söhne), Julius Assmann, Moritz Grossmann und Adolf Schneider gefertigt. Das von Adolph Lange initiierte Glashütter Verlagssystem war nach einer zwanzigjährigen Entwicklungszeit inzwischen voll etabliert. Ein gemeinsamer Rohwerkepool mit einem einheitlichen Nummernsystem für alle Uhrenfabriken hatte so etwa zwischen den Werknummern 3000 und 3500 um das Jahr 1865 aufgehört zu existierten. Die einzelnen Firmen verfolgten danach in immer stärkerem Maße bei ihrer Fertigung eigenständige Strategien in Entwicklung und Vollendung mit eigenem Nummerierungssystem. Anhand der Verwendung der verschiedenen Kronenaufzug- und Zeigerstellvarianten soll das hier einmal beispielhaft dargestellt werden.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.