1924, nach der Einführung der Rentenmark in Deutschland, mit der die Hyperinflation der letzten Monate gestoppt werden konnte, kommt das vom technischen Direktor Hugo Müller entwickelte neue Taschenuhrkaliber 43 Typ 3 der DPUG auf den Markt. Für dieses Kaliber mit 2/3 Platine und separatem Gangradkloben verwendete Hugo Müller den von ihm entwickelten und patentierten halbungleichschenkligen Ausleichsanker mit offenen Paletten. Neben der hier gezeigten 1. Qualität mit 18 Steinen (Kal. 43, Typ 3.1), geschraubten Goldchatons, Rückerfeinregulierung und Glashütter Sonnenschliff auf Kron- und Sperrad, wurde auch noch eine zweite Qualität mit 16 fest gefassten Steinen (Kal. 43 Typ 3.2) gefertigt. Die Werknummern beginnen für die offenen Modelle mit 300.000 und für die Savonette-Modelle mit 350.000. Gefertigt wurden diese Uhren unter Beibehaltung der Werknummernfolge, aber angepasster Platinensignatur nach dem Konkurs der DPUG auch noch von der Uhrenfabrik Akt. Ges. Glashütte, ab 1945 von A. Lange & Söhne und ab 1948 auch noch vom VEB Mechanik Lange & Söhne.
Nach dem Konkurs der "Deutschen Präzisionsuhren Fabrik e. G.m.b.H." 1925 hat die im Dezember 1926 von den Direktoren des Haupgläubigers, der Girozenzrale Sachsen, gegründete "Uhrenfabrik Akt. Ges. Glashütte S.A." (UFAG) mit übernommenen Halbfabrikaten die Taschenuhrfertigung der e. G.m.b.H. fortgesetzt. Bei dem hier gezeigten Modell des Kaliber 43 Typ 3.1 mit der Werk- und Gehäusenummer 351039 handelt es sich um eine solche Taschenuhr. Der Nachweis, welche der Uhren vom Kaliber 43 Typ 3, die 1924 von Hugo Müller mit seiner patentierten Müller-Hemmung entwickelt worden waren, dann schon von der UFAG gefertigt vollendet wurden, gelingt nach derzeitigem Kenntnisstand erst mit der Verwendung der neuen Gehäusekennung "Uhrenfabrik Akt. Ges. Glashütte S.A.", nachdem die übernommenen Halbfabrikate der e. G.m.b.H. aufgebraucht waren. Zeitlich liegen diese Uhren vor denen, wo dann auch auf der 2/3 Platine die Kennung der UFAG eingeprägt ist. Die Fertigung dieser Taschenuhren ist derzeit bis in die erste Hälfte der 1930er Jahre nachweisbar.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.