Das Größenverhältnis zwischen dem Ursprungskaliber 48.1, der Firma A. Lange & Söhne und dem daraus durch Verkleinerung entwickelten Kaliber 28.1
1950, bereits kurze Zeit nach der gesetzlichen Einführung des Gütezeichens Q in der DDR, wurde den Uhren mit den Werkkalibern Kaliber 28 und 28.1, als erste Armbanduhren, auf Antrag der Herstellerfirma, nach eingehender Prüfung, vom DAMG, das höchste Gütezeichen Q verliehen. Entsprechend den dafür geltenden Vorschriften wurden die Zifferblätter und die Werke damit versehen.
Die früheste mir bekannte Uhr Kaliber 28 hat die Werknummer 120.053 und kam im November 1950 mit der Signaturen des Gütezeichens Q auf dem Zifferblatt, aber noch nicht auf der Räderwerkbrücke, auf den Markt.
Werke, die noch aus der Produktion der Firma "Mechanik Lange & Söhne VEB", vor dem 01.07.1951 stammen und bei denen auch noch als Firmenlogo "Lange VEB Glashütte" auf der Räderwerkbrücke, eingeprägt ist, werden vereinzelt, zumindest noch bis März 1953 bei den GUB, anfänglich auch in verchromten Messinggehäusen mit gedrückten Edelstahlboden, vorrangig aber in aus Pforzheim eingeführte Goldgehäuse, eingeschalt. Relativ rasch wurden noch 1951 die Zifferblätter der Uhren vom Kaliber Lange 28 und 28.1, mit dem GUB Logo und dem Gütezeichen Q versehen. Bis 1953 ist die parallele Verwendung von Werken sowohl mit der Signatur "Lange VEB Glashütte", als auch "GUB 28 Q", für beide Werkausführungen, nachgewiesen.
Das hier gezeigte seltene Modell mit der Werknummer 124207 wurde laut Zertifikat des Deutschen Uhrenmuseums am 03.05.1952 an die Deutsche Handelszentrale Berlin für 137,00 DM verkauft.
Schätzung der monatlichen Fertigung der Kaliber 28 und 28.1
Eine Auswertung der Verkaufsunterlagen der Firma Mechanik Lange & Söhne VEB sowie der GUB in der Zeitspanne von 1950 bis 1954 hat, beginnend mit dem 9. Dezember 1950 und der Werknummer 120510 bis 1. November 1954 und der Werknummer 130265, eine Anzahl von 9.755 verkauften Uhren beider Kaliber ergeben. Das würde zusammengenommen einer monatlichen Produktionskapazität von etwa 200 Uhren für beide Kaliber 28 und 28.1 entsprechen. Auch Prüfungen von Werknummern und Verkaufsunterlagen in dem dazwischen liegendem Zeitraum lassen den Schluss zu, dass die vorgenannte Fertigungszahl relativ konstant über den genannten Zeitraum erbracht wurde. Da aus den Unterlagen von Mechanik Lange & Söhne und GUB eine Gesamtfertigungszeit von 1949 bis 1957 nachvollziehbar ist, lässt dich die Gesamtzahl der produzierten Werke beider Kaliber auf nicht ganz 22.000 Stück abschätzen.
Der Fabrikabgabepreis an den Großhandel belief sich für verchromte und vergoldete Modellausführungen in diesem Zeitraum zwischen 137,- DM und 168,- DM.
Diese mit dem Werkkaliber 28.1 von VEB „Mechanik Lange & Söhne“ ausgestattete Güteuhr der Glashütter Uhrenbetriebe ist mit der Werknummer 125378 und der Gehäusenummer 100258 versehen. Dies ist die bisher letzte nachgewiesene Güteuhr Kaliber 28.1, die noch mit einem Lange Werk vollendet wurde. Sie wurde am 17. März 1953 für die damals erhebliche Summe von 925,- DM an die Deutsche Handelszentrale Zwickau verkauft. Damit ist auch der von Kurt Herkner in seinem Buch „Glashütter Armbanduhren“ mit Dezember 1951 genannte letzte Zeitpunkt der Verwendung von mit „Lange VEB“ signierten Werken widerlegt.
Mit dem aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Pforzheimer Goldgehäuse mit der Deutschen Reichspunze von 1886 als Feingehaltsstempel, dem vom DAMG verliehenem Gütezeichen Q der DDR auf dem Zifferblatt und der Räderwerkbrücke des Lange Werkes stellt diese von den GUB vollendete Güteuhr schon eine Besonderheit in der Uhrenfertigung der Deutschen Nachkriegsgeschichte nach 1945 dar.
Mit der Werknummer 125396 und der dazugehörigen Gehäusenummer 100253 ist diese die bisher letzte hier publizierte GUB Armbanduhr Werkkaliber 28.1 im Goldgehäuse die noch mit einem Werk von „Mechanik Lange VEB Glashütte“ vollendet wurde. Auf der Grundlage des Volksentscheides vom 30.06.1946 und dem damals in der Trizone sowie der SBZ noch geltenden Besatzungsrechtes erfolgte vor genau 65 Jahren mit Beschluss der sächsischen Landesregierung vom 3. April 1948 mit Zustimmung der SMAD am 20. April 1948 die Verstaatlichung der Firma „A. Lange & Söhne“. Nach drei Jahren, am 01.07.1951, wurde der verstaatlichte Betrieb dann gemeinsam mit einem großen Teil der Firmen der Glashütter Uhrenindustrie in dem zu diesem Zeitpunkt neu gegründeten „VEB Glashütter Uhrenbetriebe“ integriert. Eingeschalt wurde das Werk in ein aus Westdeutschland importiertes Goldgehäuse mit einem Feingoldgehalt von 585/1000. Das es sich auch ohne Prägung des Herstellers um ein Gehäuse aus der Bundesrepublik Deutschland handelt, erkennt man an der seit 1. Januar 1888 für das Deutsche Reich gesetzlich vorgeschriebenen Prägung mit der Reichskrone in Verbindung mit dem Feingehaltsstempel. Bereits 1950 wurde diesem Armbanduhrkaliber das Gütezeichen Q der DDR verliehen. Verkauft wurde das Werk am 23.03.1953 an die Deutsche Handelszentrale (DHZ) in Halle/Saal. Bei dem Werkkaliber 28.1 handelt es sich um die verkleinerte Version der für die Deutsche Luftwaffe im 2. Weltkrieg von der Firma A. Lange & Söhne bis 1945 gefertigten Beobachtungsuhr Kal. 48.1. Abgesehen von einzelnen Sonderanfertigungen verkleinerter Taschenuhrkaliber, handelt es sich bei der Verkleinerung um die einzige Eigenkonstruktion eines zivilen Armbanduhrkalibers in der bis dahin 100-jährigen Firmgeschichte der Firma A. Lange & Söhne. Begonnen wurde damit erst 1946, abgeschlossen war die Entwicklung 1948, konnte aber aufgrund der Verstaatlichung nicht mehr selbst vermarkten werden.
Heute nur noch sehr selten, im Original und im guten Erhaltungszustand, mit Etui, Garantieschein und Kassenzettel der HO-Verkaufsstelle, anzutreffende GUB Güteuhr Kaliber 28.1. Dieses Herrenarmbanduhr-kaliber mit indirekter Zentralsekunde wurde nach 1945 von A. Lange & Söhne als erstes großserienfähiges Armbanduhrkaliber der Firma aus der im 2. Weltkrieg eingesetzten Beobachtungsuhr Kaliber 48 bzw. Kaliber 48.1 durch Verkleinerung entwickelt. Auf den Markt kam sie erst nach der Verstaatlichung 1948 durch die Firma Mechanik Lange & Söhne VEB, Glashütte. Als diese Firma 1951 in den neu gegründeten VEB Glashütter Uhrenbetrieben aufging, wurde auch die Fertigung des Herrenarmbanuhrkalibers 28 und 28.1 übernommen. Diese fein vollendeten Armbanduhren mit körnig versilbertem Werk und freiem Rückerzeiger waren die ersten Uhren der DDR, denen 1950 das neu kreierte Gütezeichen Q der DDR verliehen wurde. Einen Beleg für eine werkseitige Fertigung mit einer Rückerfeinregulierung ist bisher nicht erbracht worden.
VEB Glashütter Uhrenbetriebe - Goldene Herrenarmbanduhr
Ein besonderes Herrenarmbanduhrmodell des VEB Glashütter Uhrenbetriebe stellt das Werkkaliber 28.1 dar. Nur in sehr geringen Umfang wurden diese Werke auch in aus dem NSW importierte Goldgehäuse mit einem Feingehalt von 585/1000 eingeschalt und für einen EVP von 950,- DM im Handel angeboten. Entstanden ist dieses Kaliber bereits 1948 in der Firma VEB Mechanik Lange & Söhne Glashütte. Es handelt sich dabei um eine Verkleinerung des Kaliber 48, / 48.1 der Firma A. Lange & Söhne, welches im Zweiten Weltkrieg als Beobachtungsuhr für die Kriegsmarine und die Luftwaffe diente. Die hervorragenden Gangleistungen dieser Werke ermöglichten die Verkleinerung, bei Erhalt sehr guter Gangergebnisse. Uhren mit diesem Werkkaliber erhielten bereits 1950 als erste Uhren das DDR-Gütezeichen Q. Komplett mit Etui und den die Echtheit dokumentierenden GUB-Papieren sind diese Modelle eine echte Seltenheit und die "Krönung eine GUB Armbanduhrsammlung.
Die baugleichen Werke der Kaliber 28 und 28.1 von "Mechanik Lange & Söhne VEB" und "GUB" haben eine unter der Unruh in die Platine geprägte Werknummer. Anhand der erhaltenen und von den GUB in Bezug auf die übernommene Produktpalette der Firma „Mechanik Lange & Söhne VEB“, fortgeführten Werk- und Verkaufsbücher, sind diese Uhren heute noch nachweisbar. Das Deutsche Uhrenmuseum Glashütte erstellt auf der Grundlage geeigneter Objekt- oder Bildnachweise, dazu einen entsprechenden Archivauszug. Die Kosten betragen pro Archivauszug 150,- Euro.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.