Am 5. August 1922 veröffentlichte die Fachzeitung Uhrmacher-Woche nachfolgende Notitz.
Das Firmenlogo mir den Buchstaben G,R,G für Georg Reichel Glashütte
Die zu Beginn der 1950er Jahre nicht in den VEB Glashütter Uhrenbetriebe integrierte und als selbständiges Unternehmen geführte, 1890 gegründete Georg Reichel Präzisions- und Triebfabrik in Glashütte fertigte u.a. neben Küchenuhren auch die hier vorgestellte Büffetuhr mit der Nr. 318377. Das 8-Tagewerk mit Kurzpendel ist ohne Schlagwerk und wurde mit dem zu Beginn der 1950er Jahre in der DDR neu geschaffenen Gütezeichen 1 gefertigt. Das Holzgehäuse mit einem Zifferblattring und Zeigern aus Kunststoff wurde weitestgehend noch in Handarbeit hergestellt. Die Herkunft des mit dem Firmensignet und dem Gütezeichen 1 versehehen Werkes konnte bisher noch nicht ermittelt werden. Hinweise auf den Hersteller werden dankbar entgegengenommen.
Küchenuhr der Firma Georg Reichel Präzisions- und Triebfabrik Glashütte (Sachs) von 1961
Küchenuhr der bereits im Jahr 1890 gegründeten Georg Reichel Präzisions- und Triebfabrik in Glashütte (Sachs) aus dem Jahr 1961. Die mit einem 8-Tagewerk ausgestattete mechanische Uhr ohne Schlagwerk wurde in einem Stahlgehäuse mit einem zum Aufziehen der Uhr aufklappbaren Glasring gefertigt. Diese Uhren waren mit dem Gütezeichen 1 versehen, was eine Stufe unter dem Höchsten DDR Gütezeichen Q einzuordnen ist. Die Uhr ist ein Beleg dafür, dass auch 1961 nicht alle Glashütter Firmen Volkseigene Betriebe oder PGH’s waren. Mit einem EVP von 35,05 Mark war sie im mittleren DDR-Preissegment angesiedelt und leistete in nicht wenigen Haushalten über lange Jahre gute Dienste.
1950
1955 Garantieschein der nicht verstaatlichten, privaten Firma G. Reichel
[1] "Saxonia" Bericht für die Alten Herren der Schülervereinigung "Saxoia"
an der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte Nr. 24 von 1923
Anzeigenteil.
[2] Die Uhrmacher-Woche Nr.32 vom 05.August 1922 S.376
[3] Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr.04 vom 15. Febr. 1907 S. 63
[4] Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr.24 vom 10. Juni 1921 S. 290
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.