Nach Aktenlage und Angaben des Amtes zum Schutze des Volkseigentums des Ministeriums des Inneren der Sächsischen Landesregierung verfügte die Sächsische Girozentrale nach Kriegsende 1945 über 81 % des Aktienkapitals der UROFA und UFAG. 10 % des Kapitals der Uhren-Rohwerke-Fabrik Glashütte Aktiengesellschaft gehörten dem Pforzheimer Fabrikanten Philipp Weber und 9% den ab 1941 wieder in der Schweiz, in Basel, ansässigen Uhrenfabrikanten Jacob Aeschbach, der bis 1941 Teilhaber der Pforzheimer Uhrenfirma Weber & Aeschbach war.
Mit Befehl Nr. 10 der SMAD vom 23. Juli 1945 wurden in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands alle privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Am 14. August 1945 wurde per Verordnung der Landesverwaltung Sachsen die Sächsische Landesbank gegründet. Aufgabe war die Auflösung der bestehenden Banken und die Übernahme der Forderungen und Verbindlichkeiten.
Da die Grundstücke und Fabrikgebäude, in denen die UFAG und UFAG produziert hatten, nicht Bestandteil der beiden Gesellschaften waren und den Aktiengesellschaften vom Eigentümer, der Sächsischen Girozentrale, nur ein auf Pacht begründetes Nutzungsrecht für die Immobilien eingeräumt worden war, gab es nach der vom Vorstand der UROFA und UFAG, Dr. Kurtz, noch vor Kriegsende 1945 veranlassten Verlagerung eines Teils des mobilen Firmeneigentums nach Memmelsdorf/Unterfranken sowie der nach Kriegsende reparationsbedingten komplette Demontage und Verlagerung des restlichen Firmeneigentums nach Moskau in Glashütte, in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und damit auch in der späteren DDR, keinerlei mobile und immobile Firmenbestandteile der Aktiengesellschaften UFAG und UROFA mehr. Was geblieben war, waren lediglich die handelsgerichtlichen Eintragungen beim Amtsgericht Lauenstein und das Know-How der noch in Glashütte befindlichen ehemaligen Beschäftigten.
Das Eigentum der Gesellschafter der UFAG, Girozentrale Sachsen, Bankdirektor Geheimrat Dr. Max Georg von Loeben, Bankdirektor Carl Heymann, Bankdirektor Bürgermeister Dr. Wilhelm Schaarschmidt, Bankdirektor Paul Leopold, genau wie das Eigentum der Gesellschafter der UROFA, Girozentrale Sachsen, Bankdirektor Geheimrat Dr. Max Georg von Loeben, Bankdirektor Carl Heymann, Bankdirektor Bürgermeister Dr. Wilhelm Schaarschmidt, Bankdirektor Paul Leopold, Fabrikanten Philipp Weber, Pforzheim (10%) und dem ehemaligen Mitinhaber der Firma Weber & Aeschbach, dem Schweizer Uhrenfabrikanten Jacob Aeschbach (9%), war im Sommer 1945 bis auf die von Dr. Kurtz nach Memmelsdorf (Amerikanische Besatzungszone) ausgelagerten Firmenbestandteile, als Reparationsgut der Siegermacht Sowjetunion zugefallen.
Eine Verstaatlichung der ohne jedwedes Kapital auf dem Territorium der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und der späteren DDR befindlichen, nur noch auf dem Papier existenten beiden Aktiengesellschaften UFAG und UROFA ist nachweislich bis Januar 1951 nicht erfolgt.
Insofern ist aus den vorgenannten Gründen die Eintragung eines Volkseigenen Betriebes UROFA in das von der Deutschen Wirtschaftskommission 1949, vor der Gründung der DDR, erstellte „Verzeichnis der Industriebetriebe in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ nicht nachvollziehbar und aus heutiger Sicht sachlich falsch. Eine diesbezügliche Eintragung ins Handelsregister existierte zu dieser Zeit ebenfalls nicht.
Mit der Beendigung der Demontage im August 1945 beantragte der von der damaligen Administration für die UFAG und UROFA eingesetzte Vorstand, Hans Lochmann, über die zuständigen Behörden bei der SMAD in Berlin- Karshorst eine neue Betriebserlaubnis zur Uhrenproduktion und die Überlassung der dazu erforderlichen Räumlichkeiten in Glashütte.
Eine positive mit Auflagen verbundene Entscheidung dazu wurde durch die Industrie-Abteilung der sowjetischen Militäradministration im Dezember 1945 getroffen und erreichte die Antragsteller Anfang Januar 1946.
Auf der Grundlage eines Schreibens der Dresdner Verwaltung der SMAD an den Kommandanten des Bezirkes Dresden und den zuständigen Wirtschaftsminister Sachsens Fritz Selbmann, wird daraufhin weisungsgemäß die Firma „Glashütter Produktionsgemeinschaft Precis“, auf genossenschaftlicher Basis als GbR gebildet. Das Produktionsprofil der selbständigen Aktiengesellschaften und jetzigen Gesellschafter von Precis, UFAG und UROFA wurde auf die neuen Gesellschaft übertragen.
Im Zuge des Aufbaus einer zentral geleiteten Planwirtschaft werden im April 1948 in der sowjetischen Besatzungszone Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) als übergeordnete Planungs- und Verwaltungsorgane gebildet. Den branchenbezogenen VVB’s wurden unter Beibehaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit die entsprechenden Betriebe zugeordnet. Die nicht mehr privat geführten Betriebe der Glashütter Uhrenindustrie wurden demzufolge ab Mai 1948 verwaltungstechnisch von der VVB Mechanik Dresden „betreut“. Im Zuge eines im staatlichen Auftrag geplanten und durch die VVB umzusetzenden Zusammenschlusses der in Glashütte ansässigen Uhrenindustrie standen die bisher ungeklärten Eigentums- und Vermögensverhältnisse von UFAG, UROFA und Precis entgegen.
Daraufhin wendet sich die VVB Mechanik Dresden an die zuständige Abteilung der sächsischen Landesregierung und bittet um eine endgültige Klärung dieser Angelegenheit.
Mit den Schreiben vom 12.12.1949 und 13.1.1950 wendet sich dann das Amt zum Schutze des Volkseigentums des Ministeriums des Inneren der Sächsischen Landesregierung mit der Bitte um Klärung der Fragen der Bankbeteiligungen der Uhren-Rohwerke-Fabrik Glashütte Aktiengesellschaft an das Amt zum Schutze des Volkseigentums beim Ministerium des Inneren der DDR.
Mit Schreiben vom 30.1.1951 teilt das Amt zum Schutze des Volkseigentums beim Ministerium des Inneren der DDR dem Amt zum Schutze des
Volkseigentums beim Ministerium des Inneren der Sächsischen Landesregierung mit, dass durch die Bestallungsurkunde des Ministeriums für Maschinenbau der DDR vom 21.11.1950 die VVB Mechanik
Dresden rückwirkend zum 01.08.1950 zum Treuhänder der Uhren-Rohwerke-Fabrik AG Glashütte & Uhrenfabrik AG Glashütte
sowie der Produktionsgemeinschaft Precis bestellt wurde.
Im gleichen Schreiben wird darum gebeten, eine Umschreibung des Bankeigentums der vorgenannten Firmen in Volkseigentum unter gleichzeitiger Einsetzung der VVB Mechanik als Rechtsträger mit Wirkung vom 01.01.1951 durchzuführen. Gleiches trifft für die inzwischen ins Eigentum der Deutschen Notenbank übergegangenen Grundstücke Glashütte Grundbuch Band 9 Blatt 578, Band 4 Blatt 243 und Band 3 Blatt 220 zu.
Am 14.02.1951 erfolgte dann per Feststellungsbescheid des Amtes zum Schutze des Volkseigentums des Ministeriums des Inneren der Sächsischen Landesregierung der Vollzug der Verstaatlichung.
Mit diesem Feststellungsbescheid wurden die beiden nur noch beim Amtsgericht aktenkundigen Aktiengesellschaften UFAG und UROFA ohne Kapital verstaatlicht. Schlussendlich werden damit auch die inzwischen im Bankeigentum der Deutschen Notenbank befindlichen, bis 1945 von der UROFA und UFAG genutzten Grundstücke und Gebäude, die auf der Grundlage des am 30.06.1946 in Sachsen durchgeführten Volksentscheides bereits seit 1946 zu Volkseigentum erklärt worden waren, genauso wie die drei vorgenannten Firmen der VVB Mechanik Dresden rückwirkend zum 1.1.1951 als Rechtsträger zugeschrieben.
Damit waren, zumindest nach damaliger Rechtsauffassung in der DDR, die Voraussetzungen zur Gründung der Glashütter Uhrenbetriebe (GUB), die dann am 01.07.1951 erfolgte und die wesentlichsten Betriebe der Glashütter Uhrenindustrie vereinte, geschaffen.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.